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Articolo del 04.04.2017

Der Grossverbraucherartikel – Stand April 2017

Falls Sie ein Unternehmen sind mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh (ungefähr 400’000 Franken Wärmekosten) oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh (ungefähr 60’000 Franken Elektrizitätskosten), kann Ihr jeweiliger Kanton Sie dazu verpflichten, Ihren Energieverbrauch zu analysieren und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer Universalzielvereinbarung.

 

Seit der “Einführung” des Grossverbraucherartikels hat die Mehrheit der Kantone dessen Vollzug vorgenommen. Dies ist klar zu sehen auf der Landkarte unten. Da die Umsetzung aber im Kompetenzbereich der Kantone liegt, befindet sich diese jeweils an verschiedenen Punkten im Vollzugsprozess. Zürich und Neuenburg, die Vorreiter der Universalzielvereinbarungen, lancieren bereits die zweite Runde der Verpflichtungsperiode und werden ihre Effizienzziele neu definieren müssen, während Kantone wie Basel Stadt oder Basel Landschaft aktuell in die erste Periode starten. Somit ist es wichtig als Basler Grossverbraucher, sich über die verschiedenen Optionen zu informieren und die getroffene Entscheidung beim Kanton zu melden.

 

Grossverbraucherartikel Stand 2017 in den Kantonen

 

 

Nachstehend befindet sich die Übersicht der aktuellen Umsetzung der Kantone bezüglich des Grossverbraucherartikels.

 

KantonStand April 2017
AargauIm Vollzug seit 2013
Appenzell AusserrhodenIm Vollzug seit 2012
Appenzell InnerrhodenUmsetzung noch unbekannt
Basel LandschaftIm Vollzug, Umsetzung innerhalb von 5 Jahren ab 2017
Basel StadtDer Vollzugsentscheid wird Mitte 2017 erwartet
BernIm Vollzug seit 2015
FreiburgIm Vollzug seit 2014
GenfIm Vollzug seit 2013
GlarusIm Vollzug seit 2012
GraubündenIm Vollzug seit 2014
JuraVollzug voraussichtlich ab 2018
LuzernIntegration in Energiegesetz ausstehend, Vollzug frühestens ab 2. Quartal 2018
NeuenburgIm Vollzug seit 2007. Neulancierung der zweiten Verpflichtungsperiode per 2017, kantonale Zielvereinbarung wurde abgeschafft
NidwaldenUmsetzung noch unbekannt
ObwaldenVollzug ab 2019 möglich
SchaffhausenIm Vollzug, die betroffenen Unternehmen mussten bis zum Ende des 1.Quartals den gewählten Weg der Umsetzung an den Kanton Schaffhausen mitteilen
SchwyzUmsetzung noch unbekannt
SolothurnUmsetzung noch unbekannt
St. GallenIm Vollzug seit 2013
ThurgauIm Vollzug seit 2014
TicinoKein Vollzug, Anreizsystem durch finanzielle Unterstützung zur Erstellung von Energieanalysen sowie Abschluss von Zielvereinbarungen
UriUmsetzung noch unbekannt
Waadt Im Vollzug seit 2014
Wallis

Vollzug voraussichtlich ab 2019
ZugIntegration in Energiegesetz ausstehend, Vollzug ab Beginn 2019 möglich
Zürich

Im Vollzug. Neulancierung der zweiten Verpflichtungsperiode voraussichtlich Mitte 2017

 

Für weitere Informationen bezüglich der Entwicklung in den verschiedenen Kantonen und allgemein zum Grossverbraucherartikel und möglichen Umsetzungswegen steht Ihnen act gerne zu Verfügung.